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Channel: Neue Antworten zum Thema Personal auf gutefrage.net
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Mitarbeiter auf Aushilfsbasis in einem Klein- / Nebengewerbe beschäftigen: Wie gehe ich vor und worauf muss ich achten?

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Es gilt für alle der MIndestlohn. Minijober haben Anspruch auf Jahresurlaub, haben Anspruch auch Lohnfortzahlung im Kranksheitsfall für 6 Wochen. Es ist das Arbeitsschutzgesetz einzu halten Du bezahlst an die Knappschaft eine Pauschalabgabe. Das was du vorhast nennt sich kurzzeitige Beschäftigung Das alles erfährst du bei der MInijobzentrale. http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/08_melde_und_beitragsverfahren/node.html

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