Es gilt für alle der MIndestlohn. Minijober haben Anspruch auf Jahresurlaub, haben Anspruch auch Lohnfortzahlung im Kranksheitsfall für 6 Wochen.
Es ist das Arbeitsschutzgesetz einzu halten
Du bezahlst an die Knappschaft eine Pauschalabgabe.
Das was du vorhast nennt sich kurzzeitige Beschäftigung
Das alles erfährst du bei der MInijobzentrale.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/08_melde_und_beitragsverfahren/node.html
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