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Darf die Personalabteilung grundsätzlich alle personenbezogenen Daten der Mitarbeiter erheben und Speichern?

Hallo freshking89, die Personalabteilung darf grundsätzlich nicht alle personenbezogenen Daten der Mitarbeiter erheben. Personenbezogene Daten eines Beschäftigten dürfen demnach für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies für die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses - also zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens - oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist.  Dazu gehören u.a. Name, Alter, Beruf, sonstige Qualifikationen und Einsatzfähigkeit. Dazu gehören auch Arbeitnehmerdaten, die zwar zur Zeit noch nicht von Bedeutung sind, die es aber werden könnten.  Nicht verwendet werden dürfen Daten über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse ( Ausnahme: Konfession für die Abführung von Kirchensteuern aufgrund gesetzlicher Regelungen) oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit und Sexualleben. Quelle: https://www.hk24.de/recht_und_steuern/wirtschaftsrecht/medien_it_recht/datenschutz/1156878

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